Deutscher Bundestag schafft Rechtssicherheit beim Carsharing

CarsharingBlog 6. Februar 2013 1
Deutscher Bundestag schafft Rechtssicherheit beim Carsharing

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich vergangenene Woche mit dem Thema Carsharing befasst und eine entsprechende Defintion hierzu verabschiedet. Damit wurde endlich Rechtssicherheit für Kommunen und Gemeinden geschaffen um im innerstädtischen Raum nach eigenem Ermessen spezielle Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen.

Gut Ding braucht Weile, vor allem wenn sich die Politik mit einem relativ jungen Phänomen wie dem Carsharing auseinandersetzt. Vergangene Woche hat sich der zuständige Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags damit befasst und nun eine offizielle Defintion hierzu verabschiedet, diese lautet wie folgt:

Car-Sharing-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Nutzung nach einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- und/oder Kilometertarif angeboten werden.

Soweit so gut, doch wem oder was ist mit dieser Defintion nun geholfen? Uns allen! Auf Grundlage dieses Beschlusses herrscht endlich Rechtssicherheit für die Kommunen und Gemeinden, diesen ist es nun möglich nach eigenem Ermessen im innerstädtischen Raum spezielle Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen. Für die politische Entscheidungsfindung ist es unerlässlich, dass klare Definitionen wie diese existieren, somit kann nun endlich auch eine bundeseinheitliche Umsetzung erfolgen.

Die Carsharing-Branche zeigt sich erfreut über diesen Beschluss, der Vorstandsvorsitzende von CiteeCar Bill Jones kommentierte diesen wie folgt.

Wir begrüßen diese Entscheidung des Bundestages. Es ist wichtig, dass auch die Politik Zeichen setzt und Carsharing im Gesetz verankert.

Doch Jones warnte zugleich davor zu viele Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge in den Innenstädten auszuweisen.

Bei der Regelung ist es aber wichtig, dass sie Innenstädte davor schützt, künftig zu viele wertvolle Parkflächen für Carsharing  zu reservieren. Insgesamt soll Carsharing gerade diese Bereiche vom Verkehr entlasten und Parkflächen frei machen statt sie umzubelegen. Im Innenstadtbereich muss hier aus unserer Sicht also eine Zusatzregelung gefunden werden. Carsharing soll den Bedarf an Autos als Zusatzangebote dort Abdecken, wo Menschen wohnen und nicht aus Bequemlichkeit auf Alternativen zu existierenden Angeboten zurückgreifen.

Auch der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer begrüßt diese Entscheidung.

Car-Sharing gewinnt immer mehr an verkehrs- und umweltpolitischer Bedeutung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher besonders, dass nunmehr eine Definition für Car-Sharing-Fahrzeuge gefunden werden konnte. Auf dieser Basis können die Gemeinden jetzt diese Fahrzeuge und Stellplätze kennzeichnen und im innerstädtischen Raum Parkplätze speziell für Car-Sharing Fahrzeuge ausweisen

Wir sind gespannt ob wir uns bald über (mehr) innerstädtische Carsharing-Parkplätze freuen dürfen.

Werbung

Ähnliche Beiträge»

One Comment »

  1. Timo 27. Juli 2014 at 15:18 -

    Gibt es dazu auch eine richtige Quelle? Konnte bisher nirgends die offizielle Definition finden. Bräuchte sie für meine Masterarbeit.